27.01.2008

Gesetz im Iran

Eine so gut wie sichere Gesetzesvorlage beschäftigt das "islamistische Parlament".

Im Iran, dem eigentlich modernsten islamischen Staat, ist eine Erweiterung der Todesstrafe für Prophetenbeleidigung (Sab el Nabi) sowie "Abtrünnigkeit, Beleidigung der religiösen Heiligtümer und Zauberei" vorgesehen.

Diese Strafe, sowie Körperamputationen, Augenausstechen, Steinigung, Kreuzigung und andere barbarischen Strafen gelten auch für Minderjährige. Denn im Iran ist ein Jungen ab 15 und ein Mädchen ab 9 (!) Jahren strafmündig. Das Heiratsalter wurde erst vor kurzem auf 13 Jahre angehoben. Jedoch darf ein Mädchen bereits mit 9 Jahren verheiratet werden, wenn der Vater sowie ein Richter zustimmt.

Und das Schlimmste an allem: Ein Richter benötigt keinen Beweis für den Grund eines Todesurteils. "Das Todesurteil kann demnach von „Gefühl und Sichtweise des Richters“ abhängen."

Gefällt dem Richter also das Gesicht des Angeklagten nicht, überspitzt gesagt, kann er ihn einfach so zum Tode verurteilen - möglich in einer Theokratie.

Weiterhin gilt als stichhaltiger Beweis ein Schwur.
Im islamischen Vergeltungsgesetz, „Qissas“, kann der Kläger im Falle eines unbeabsichtigten Mordes 25 männliche Familienangehörige als Zeugen vorführen, die schwören, dass der Kläger Recht hat.

Sollte es dem Kläger an männlichen Familienangehörigen mangeln, reicht es aus, wenn der Kläger selbst (!) 50 Mal schwört die Wahrheit gesagt zu haben. Ein Schwur reicht also im Iran einen Menschen hinzurichten. Erinnert mich irgendwie ungemein an die Hexenverbrennungen im Mittelalter in Europa.

Können die Eltern eines Ermordeten nicht einen bestimmen Geldbetrag an den Angeklagten bzw. dessen Verwandten zahlen, damit dieser hingerichtet wird, so, falls der Richter die Hinrichtung befürwortet, kann der Staatsanwalt aus dem Staatsfiskus das Geld nehmen und den Angeklagten von diesem Geld hinrichten lassen.

Auch beim Wiederholen einer Tat, darf die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Wenn man außerdem jemanden ermordetet, dessen Schuld für ein Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet wird, nachweisbar ist, wird man nicht bestraft. Handelt man allein im Glauben einen so jemand ermordet zu haben, kann aber keine Beweise liefern, so muss man lediglich mit 3 bis 5 Jahren für vorsätzlichen Mord rechnen.
"Kürzlich wurden die Mörder von zwei Jugendlichen frei gesprochen, weil die Getöteten das islamische Gesetz verletzt haben sollen. Der Richter glaubte den Mördern, dass die Getöteten Mahdur al-Dam [Verbrecher, der nachweisbar die Todesstrafe verdient hätte] waren. Faktisch sind Tötungen, die unter dem Begriff Mahdur al-Dam begangen werden, willkürliche staatlich legitimierte Hinrichtungen, schreibt Soheila Wahdati zu Recht."

Als Abtrünniger gilt "jeder Muslim, der eine Erneuerung in der Religion erfindet". Jemand, der also konvertieren will und zumindest ein muslimisches Elternteil hat, verdient die Todesstrafe. Jemand der erst später zum Islam konvertiert und dann ebenfalls "eine Erneuerung in der Religion erfindet", verdient ebenso die Todesstrafe.
Jemand, der zumindest ein muslimisches Elternteil hat und vorgibt Muslim zu sein, aber "blasphemisch" wird, hat ebenso die Todesstrafe verdient. Jedoch hat dieser 3 Tage Zeit seine Taten oder Aussagen zu bereuen.

Auch Apostasie wird nun auch gesetzlich mit der Todesstrafe bestraft. Frauen haben jedoch den Vorteil, dass sie auch eine Dauerhaftstrafe erhalten können und falls sie bereuen sollte, sogar sofort entlassen werden dürfen.
Ebenfalls wird "Zauberei" oder die Gründung einer "neuen Sekte" mit dem Tode bestraft.

Außerdem "können Bürger, verhaftet, verbannt, körperlich gezüchtigt werden oder Geldstrafen erhalten, wenn sie „die gesellschaftlichen Interessen“ missachtet haben. Somit bekommen die Gerichte freie Hand, um willkürlich zu handeln."

Auch einen neuen Artikel für die Behandlung von Mädchen gibt es. Sollte ein Mädchen bereits mit 9 Jahren verheiratet werden und "infolge des aggressiven Sexualverkehrs Opfer einer Vergewaltigung" werden und eine perianale Fistel eintritt, dann muss der Ehemann Blutgeld zahlen. Also: Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Mädchen (solang man mit ihnen verheiratet ist) ist vollkommen legitim. Erst wenn das Mädchen beim Geschlechtsakt verletzt wird, ist es illegitim. Vorrausgesetzt es kommt jemand auf die Idee den Ehemann anzuklagen.

Frauen und Nicht-Muslime sind übrigens, wie sollte es auch anders sein, nach dem Blutgesetz weniger wert als Muslime.

Eine detailliertere Übersicht bei Welt Online - Iran: Todesstrafe für Abtrünnigkeit und Prophetenbeleidigung

Noch ein weiterer Bericht bei Welt Online über die Religionsgemeinschaft der Baha'i im Iran
Die Baha'i würden zwar wie Menschen aussehen, seien aber keine, so ein Parlamentsmitglied.

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