26.05.2007

Aufruf zum Dschihad straffrei

Der Bundesgerichtshof entschied nun im Sinne der Meinungsfreiheit (!), dass der allgemeine Aufruf zum Dschihad straffrei bleibt. Illegal sei dagegen nur noch das Planen von Terroranschlägen und das Werben von Mitgliedern für Terrororganisationen.
Solang diese Meinungsfreiheit wenigstens für alles was mit Religion zutun hat gelten würde, dann wäre dies eben die entsprechende Konsequenz, aber wenn man heute sich überall fürchten muss, als Rassist abgestempelt oder gar bestraft zu werden, wenn man sich Islamkritisch äußert, bleibt dieses Urteil völlig inakzeptabel.
Wer also irgendwas im Zusammenhang mit Heiliger Krieg und Dschihad brüllt oder dazu animiert, darf dies nun weiterhin legal tun. Solang es eben allgemein bleibt. Erst wenn er konkret für bspw. Al-Qaida wirbt, wird das Ganze illegal.

Welt Online
Spiegel

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