09.11.2007

"Den Adolf machen"

Ein Bericht über den Rechtsstreit zwischen Henryk M. Broder und Verleger Abraham Melzer sowie dessen Autor Hajo Meyer

Henryk M. Broder hatte im Internet einen Bericht über eine Lesung der beiden an der Leipziger Universität veröffentlichte mit der Überschrift „Holo mit Hajo: Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“. Darin schrieb er, die beiden seien „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ und Melzer habe „eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt“.

Nach dem ersten Urteil, was nur die Bezeichnung "den Adolf machen" erlaubt hatte, ging Broder in Berufung. Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied daraufhin ein neues Urteil:
"Broder gewann den Rechtsstreit mit 2:0 gegen Hajo Meyer und mit 2:1 gegen Abraham Melzer. Er darf beide „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ nennen und erklären, sie hätten „den Adolf gemacht“. Nur die Äußerung der Ansicht, Melzer fülle eine Lücke mit „braunem Dreck“, wurde ihm untersagt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht nicht zu."

Border meinte noch dazu:
"Es gibt Krankenschwestern, die Patienten töten, und Rechtsanwälte, die einen Versicherungsbetrug begehen. Warum sollten Juden also keine Antisemiten sein können?"

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