26.10.2014

Dieter Nuhr wegen Religionsbeleidigung angezeigt


Ein Osnabrücker hat Dieter Nuhr wegen "Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften" angezeigt. Der Kläger sagte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Wenn sich jemand über den Islam lustig macht, habe ich nichts dagegen“, sagt Erhat Toka [der Kläger], und gibt mit einem Lächeln zu verstehen, dass er keine Spaßbremse sein will. Aber Dieter Nuhr wirft er vor, dass er unter dem Deckmantel der Satire eine „blöde, dumme Hetze“ gegen eine Minderheit betreibe.

Man mag von Herr Nuhr halten was man will - ich mag ihn ja -, aber hier zeigt sich wieder ein mal das grundsätzliches Problem mit der deutschen Rechtssprechung: wo endet die Meinungsfreiheit und wo beginnt die Volksverhetzung? Selbstverständlich betreibt Nuhr meines Erachtens nach keine Volksverhetzung, aber einige sehen das ja scheinbar anders. Wer Volksverhetzung oder Religionsbeleidigung strafbar macht, so wie es in Deutschland der Fall ist, der schränkt de facto die Meinungsfreiheit ein. Es ist irrelevant, ob seine Witze lustig sind, der Wahrheit entsprechen oder beleidigend aufgefasst werden könnten. Meinung, oder in diesem Falle Satire, darf und sollte alles dürfen. Eine freie, demokratische Gesellschaft muss so etwas nicht nur verkraften können, sondern aktiv verteidigen, auch wenn es manchen nicht passt.

Im Übrigen hat die Meinungsfreiheit auch für islamistischen Hassprediger und Nazis zu gelten. So widerwärtig und bösartig deren Meinungsäußerungen auch sein mögen, auch sie müssen aus liberaler Perspektive das Recht haben frei sprechen zu dürfen. Meinungsfreiheit darf nicht zwischen subjektiv richtig und falscher, guter und schlechter Meinung unterscheiden, denn Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.


Keine Kommentare: