Ihre radikale Religionspraxis sei mit den Werten der Republik unvereinbar, lautete der Urteilsspruch des höchsten französischen Verwaltungsgerichts.
So weigerte sich die Marokkanerin in der Gegenwart von Beamtinnen ihr Burka abzulegen, gehe nicht mit anderen Franzosen aus noch lade sie welche ein, erklärte, dass sie sich dem Mann total Unterordnen müsse und keine Kenntnisse darüber habe, was Laizismus und Wahlrecht sei. Sie lehne jegliche Grundwerte der französische Gesellschaft ab, urteilten die Beamten und verweigerten ihr die französische Staatsbürgerschaft. Die Marokannerin klagte dagegen und verlor.
"Die Burka ist ein Gefängnis, eine Zwangsjacke [...] das sichtbare Zeichen eines totalitären, politischen Vorhabens, das für die Ungleichheit der Geschlechter wirbt und sich durch völliges Fehlen von Demokratie auszeichnet."
kommentierte die französische Minsterin Fadela Amara, welche das Urteil als "hervorragend, rechtmäßig und glaubhaft" bezeichnete.
Vier (oder zwei?) Jahren nach der Heirat mit einem Franzosen / einer Französin, steht einem Ausländer das Recht zu die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten - vorausgesetzt man hat keine Verbrechen begangen, die sich explizit gegen den französischen Staat gerichtet haben und man zeige eine Anpassungsfähigkeit (also Sprachkenntnisse, etc.)
Ein wichtiges Urteil - nicht nur für Frankreich, sondern für ganz Europa. Dennoch bleibt die Frage nach den drei unschuldigen Kindern, welche der Indoktrination ihrer Eltern schutzlos ausgeliefert sind. Dem Vater und Ehemann der Marokannerin sollte man am Besten die Staatsbürgerschaft entziehen und die Kinder schleunigst woanders hinbringen, denn anscheind wurde die Marokkanerin erst durch ihren Ehemann so radikalisiert, so wie es auch die Kinder werden, wenn sich dort nicht bald was ändert.
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FAZ 18.07.08
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