06.10.2007

Die Steinigung - Ein toller Tod?

Mohammad Javad Larijani ist Vorsitzender des „Menschenrechtsstabes der iranischen Justiz“ und besteht darauf, dass die Strafe der Steinigung weder Folter noch unangemessen sei. Laut der Nachrichtenagentur ISNA, sei der „Menschenrechtsstab“ eine „nationale Instanz“, die auf Befehl des „großen Führers“ Ali Khamenei gegründet worden sei.

So begründet Javad Larijani seine Ansichten:
"Sie kritisieren die Steinigung auf verschiedene Art und Weise. Sie sagen, dass die Steinigung keine Strafe sei, sondern Folter. Dabei ist die Grenze zwischen Folter und Strafe nicht geklärt. Sie sagen, dass dieses Urteil nicht im Verhältnis zur begangenen Straftat stünde. Sie sagen, warum eine Frau gesteinigt werden muss, wenn sie fremdgegangen ist. Das liegt natürlich daran, dass für sie diese abscheuliche [sexuelle] Tat nicht schlimm genug ist. Sie wollen uns ihre Sicht der Dinge einreden.

Wenn wir keine Steinigung hätten und stattdessen Hinrichtungen, würden sie uns auch kritisieren. Es muss aber beachtet werden, dass Steinigung aus islamischer Perspektive als eine mindere Strafe anzusiedeln ist als eine Hinrichtung. Denn bei einer Steinigung kann die Person sich retten, nicht aber bei einem Todesurteil."

Die Steinigung eine mindere Strafe als eine Hinrichtung? Die Steinigung ist doch noch demütiger für den Verurteilten als eine Hinrichtung. Das Opfer wird mit Steinen in der Öffentlichkeit beworfen von Menschen, die voller Freude, geprägt von tiefsten Sadismus, mit Leidschaften möglichst kleine Steine werfen, um dem Opfer einen langen Tod zu bereiten. Das soll eine mindere Strafe sein als die Todesstrafe? Als ein gnadenvoller Schuss oder eine Spritze?

Hier mal die Zitate aus der iranischen Verfassung (Artikel 102):
"Bei der Steinigung wird der Mann bis zum Gürtel und die Frau bis zur Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt."

Der Mann hätte also die Möglichkeit zu fliehen, die Frau aber nicht. Sehr gerecht.

Artikel 103, wenn die Flucht gelingen sollte:
"so wird er, falls der unerlaubte Geschlechtsverkehr durch Zeugen bewiesen wurde, zur Vollstreckung zurückgebracht. Wurde dieser jedoch durch ein Geständnis bewiesen, so wird er nicht zurückgeholt."
In Artikel 104 dann:
"Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Steine ansehen kann"

Weiter meint Javad Larijani:
"Wir sagen [den Westlern], dass wir dies akzeptieren, antworten ihnen aber, dass Steinigung weder Folter noch eine inadäquate Strafe bedeutet."

Die Steinigung, die gerechte Bestrafung für außerehelichen Geschlechtsverkehr?
"Manche denken, dass wir uns schämen, wenn die Westler uns wegen der Steinigung beschimpfen, wenn wir nur die Gesetze befolgen. Aber es ist keineswegs so. Für das religiöse Gesetz braucht man sich nicht zu schämen."

Doch, gerade für solch ein barbarisch-religiöse Gesetz muss man sich schämen!

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